Zahnprothetik
Bei der Zahnprothetik werden Zahnlücken durch fest sitzenden (Brücken) oder herausnehmbaren (Prothesen) Zahnersatz geschlossen. Ausgedehnte Defekte an den Zähnen werden durch Kronen therapiert.
Die Versorgung mit Zahnersatz erfolgt in unserer Praxis sowohl im Hinblick auf die Therapie und die Zahntechnik als auch bezüglich der Auswahl der verwendeten Materialien auf einem hohen Niveau. Die Schnittstelle zwischen Zahnmedizin und Zahntechnik ist perfekt gestaltet, da das meistergeführte Labor von der Praxis betrieben wird und sich in den Praxisräumen befindet. Eine enge Verzahnung mit den Zahntechnikern ist somit gewährleistet.
Vor der zahnprothetischen Behandlung wird ein Befund erstellt, auf dessen Basis Ihnen meist mehrere individuelle Behandlungsalternativen vorgestellt werden. Diese Beratung einerseits als auch die Aufklärung über die Kosten andererseits sind ein wesentlicher Faktor im Rahmen der Vorbereitung und Planung Ihrer neuen Zähne.
Wir nehmen uns gern die Zeit, alle Ihre Fragen zu beantworten.
Fragen & Antworten
Zahnprothetik
Es ist nicht möglich, im sich ständig wandelnden Markt der Zusatzversicherungen auf dem aktuellen Stand zu sein. Deswegen werden wir Ihnen keine Versicherung empfehlen können – Die Stiftung Warentest untersucht regelmäßig entsprechende Angebote.
Au dem Markt gibt es zwei Arten von Versicherungen, welche sich im prinzipiellen Ansatz unterscheidenden.
Die einfachen und damit auch preiswerteren Verträge nehmen als Grundlage für ihre Erstattung den Festzuschuss der Krankenkasse und bessern diesen auf. Da aber der Festzuschuss schon reichlich niedrig ist, bringt auch eine Verdoppelung keine gravierenden Vorteile.
Die besser leistenden und damit auch teuren Verträge erstatten einen vereinbarten Prozentsatz auf den Rechnungsbetrag.
Ob eine Zahn-Zusatzversicherung abgeschlossen werden soll und wenn ja, dann welche, das muss jeder für sich unter Zugrundelegung seiner finanziellen Möglichkeiten prüfen.
Die Kassenzuschüsse bei gesetzlich versicherten Patienten werden nach dem befundorientierten Festzuschuss berechnet. Das bedeutet, dass die Grundlage der Erstattung nicht die erbrachte Leistung, sondern die Ausgangssituation ist – zum Beispiel ein fehlender Zahn. Alle Kosten, die über dem Festzuschuss liegen, sind vom Patienten selbst zu tragen. Der Festzuschuss steigt, wenn das Bonusheft regelmäßig geführt wurde.
Für Geringverdienende gibt es die Härtefallregelung. Hier bekommt der Versicherte den doppelten Festzuschuss. Dieser Betrag reicht im Allgemeinen für die einfachste Kassenleistung. Die Entscheidung über das Vorliegen eines Härtefalles obliegt der Krankenkasse.
Bei gesetzlich versicherten Patienten dient das Bonusheft der Krankenkasse als Nachweis regelmäßiger Kontrolluntersuchungen. Wenn dieser Nachweis über fünf Jahre erbracht wurde, erhöht sich der Festzuschuss um 20 %, bei zehn Jahren um 30 %. Wir ein Jahr versäumt, dann geht der Bonus vollständig verloren.
Das Bonusheft kann nachträglich erstellt werden, da die Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt in der Patientenakte dokumentiert sind.
Weist das Bonusheft Lücken auf, gehen die höheren Krankenkassenzuschüsse verloren. Erst wenn Sie über fünf Jahre regelmäßige Kontrolluntersuchungen nachweisen können, steigt der Zuschuss um 20 %, bei einem Nachweis von 10 Jahren um 30 %.
Die Kostenvoranschläge stellen eine unverbindliche Berechnung der voraussichtlichen Kosten dar, von der nicht um mehr als 20 % abgewichen werden darf.
Uns ist jedoch daran gelegen, Ihnen Kostensicherheit zu geben und deutliche Überschreitungen zu verhindern. Lässt sich, bedingt durch die Besonderheiten des Falles, eine Überschreitung nicht vermeiden, werden wir Sie rechtzeitig darauf ansprechen.
Das Medizinproduktegesetz untersagt es, Altgold zur Anfertigung neuen Zahnersatzes zu verwenden.
Hier sind meistens die Metallränder bestehender Kronen die Ursache. Da im Laufe der Zeit das Zahnfleisch leicht zurückweicht, werden diese Ränder sichtbar. Die Kronen sind weiterhin uneingeschränkt funktionsfähig, die kosmetische Beeinträchtigung kann hier nur durch eine Neuanfertigung beseitigt werden.
Nicht jede Zahnlücke muss behandelt werden. Erst wenn funktionelle oder kosmetische Störungen bestehen oder absehbar sind, sollte die Lücke geschlossen werden.
Es gibt Länder, in denen kann Zahnersatz wegen des niedrigeren Lohnniveaus günstiger gefertigt werden als in Deutschland. Möchte man die Qualität eines deutschen Meisterlabors erreichen ist auch im Ausland der Einsatz qualifizierten Personals sowie zertifizierter Materialien notwendig. In dieser Konstellation kann der Unterschied im Preis nicht signifikant hoch sein. Oftmals gibt es im Ausland Schwierigkeiten mit der Gewährleistung. Die Krankenkassen sind bei Auslandszahnersatz nicht verpflichtet, Nachbesserungen zu übernehmen. Diese Kosten müssen vom Patienten getragen werden. Die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche im Ausland ist sicherlich schwieriger, als in Deutschland. Weiterhin sind Ihr Zahnarzt und sein Zahntechniker vor Ort ein seit Jahren eingespieltes Team, was ebenfalls ein Weg zu einer dauerhaften Qualität ist. Wenn Sie unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile der Fertigung im Ausland sich für da Ausland entscheiden, dann werden wir Sie gern beraten.
Ja, das ist möglich. Es empfiehlt sich aber, die Zahnfarbe unter Berücksichtigung der Farbe der übrigen Zähne sowie der Haut-, Haar und Augenfarbe zu wählen.
Jeder Zahn ist wichtig. Selbst wenn die Prothese nur noch von einem Zahn gehalten wird verhindert dieser Zahn die Eigenbeweglichkeit der Prothese und der Patient kann über das sensorische System des Zahnes die Lage und die Belastung der Prothese erspüren und damit die Kaubewegungen optimieren.
Gerade eine Unterkieferprothese kann relativ unkompliziert mit wenigen Implantaten so stabilisiert werden, dass das Kauen deutlich komfortabler wird.
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